Ist Ihre Webseite rechtssicher? Schützen Sie sich vor Abmahnungen
Jeder Internetauftritt, egal ob privat (mit wenigen Ausnahmen) oder gewerblich, ist nach dem Telemediengesetz verpflichtet, eine eindeutige Anbietererkennung (Impressum) zu veröffentlichen. Die Impressumspflicht besteht unabhängig davon, wo die Website gehostet wird und welche Domainendung sie aufweist.
Auch wenn Ihre Webseite keine .de-Endung sondern eine beliebige andere Domainendung besitzt, unterliegt sie dennoch den Regelungen des TMG (Telemediengesetz) bzw. RStV, wenn sie von einer Person oder Firma mit Sitz in Deutschland betrieben wird oder sich an deutsche Internetnutzer richtet (mit wenigen Ausnahmen). Alleine durch die bloße Missachtung des Impressums, kann dem Websiteinhaber später beträchtlicher finanzieller Schaden entstehen. (Quelle anbieterkennung.de)
Praxis-Tipp
Jeder Unternehmer, der im Internet eine Homepage hat, unterliegt der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Dies ist unabhängig davon, ob der Unternehmer auf seinen Webseiten einen Onlineshop betreibt oder ob er nur auf die Produkte oder Dienstleistungen seines Unternehmens hinweist. Selbst wenn sich auf der Homepage nur Angaben zum Unternehmen selbst befinden, wird man von Telemedien ausgehen müssen, da der Webauftritt letztendlich geschäftlichen Zwecken dient.
Einige Anwälte haben es sich zur Aufgabe gemacht, das Internet nach Rechtsverletzungen zu durchsuchen, um dann an die Websitebetreiber entsprechende Abmahnungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zu schicken. Darüber hinaus kann noch eine Schadensersatzanforderung wegen unlauterem Wettbewerb folgen.
Sie haben einen Online-Shop / Web-Shop / Ebay-Shop
Wenn Sie einen Online-Shop (Web-Shop) eröffnen wollen, dann empfehle ich jedem Gründer, eine rechtlich einwandfreie Website und/oder Online-Shop zu erstellen, die Mitbewerbern und Abmahnvereinen keine Angriffsfläche bieten können. Immer wieder hört man von sogenannten Abmahnwellen, die in bestimmten Zeitabständen Websitebetreiber in großen Umpfang erreichen.
Telekommunikationsgesetz, Rücknahmeverpflichtungen, Impressum, AGB, Produkthaftungsgesetz, BGB, HGB: Für den Laien ist es kaum möglich, hier den Überblick zu behalten. Wenn Sie noch keine Erfahrungen mit einem Online-Shop haben, sollten Sie sich unbedingt über die gesetzlichen Bestimmungen informieren, die Sie in Ihrem Shop rechtlich korrekt und abmahnungssicher angeben müssen, wie z.B.:
- korrekte Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Vorab: Es gibt keine direkte gesetzliche Verpflichtung, in gewerblichen Angeboten AGB zu haben. Gewerbliche Händler müssen aber in ihren Angeboten einige Angaben machen, die immer wiederkehren und die daher AGB im Sinne des Gesetzes sind. Unter anderem brauchen Sie als gewerblicher Anbieter folgende Informationen beziehungsweise Regelungen: Weiter...
- korrekte Formulierung zum Widerrufs- und Rückgaberecht:
Ganz besonders die Widerrufsbelehrung ist immer wieder ein beliebtes Angriffsziel für eine Abmahnung: Kennen Sie die Formulierung einer rechtlich korrekten Widerrufsbelehrung? Machen Sie Ihr Online-Business sicherer mit dem Know How erfahrener Rechtsanwälte und Experten bei protectedshops.de Weiter...
- Hinweis auf Verpackungsverordnung:
Die Verpackungsverordnung ab dem 1. Januar 2009: Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, dürfen nur an diese abgegeben werden, wenn sie bei einem dualen System lizensiert sind. Für den Endverbraucher selbst ändert sich erst einmal nichts. Zukünftig darf somit keinerlei Verpackung an den Verbraucher übergeben werden, die nicht Bestandteil eines Rücknahmesystems ist. Weiter...
- korrekte Angaben zu den Datenschutzbedingungen:
Was die wenigsten wissen, geschweige denn praktizieren: Eine Datenschutz-Erklärung auf der Webseite ist Pflicht (mit wenigen Ausnahmen). Weiter: Siehe unterer Teil dieser Seite.
- korrektes Impressum: Siehe Hinweis auf dieser Seite.
- korrekte E-Mail Korrespondenz mit dem Kunden:
Nachdem ein Kunde bei Ihnen gekauft hat, müssen Sie ihn mit einer Mail über diesen Kauf informieren und die Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung mitsenden.
- korrekter Newsletter-Versand:
Rechtssicheres E-Mail Marketing: Was Sie beim Erstellen und Versenden von einem Newsletter beachten sollten Weiter...
Welche Angaben muß ein Impressum haben?
- 17.05.2010: Neue Pflichtangaben für Dienstleister: Was Anbieter zur DL-InfoV wissen müssen, um Abmahnungen zu vermeiden
- FAQ zum Impressum: Für wen gilt die Impressumspflicht? Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?...
Hier können Sie sich ein kostenloses, rechtlich einwandfreies Impressum online erstellen
kostenloses, rechtlich einwandfreies Impressum online erstellen
Weitere kostenlose Anbieter: Impressums-Assistent
Webimpressum-Assistent
Assistent für die Erstellung eines Impressums
Pflicht zur Datenschutz-Erklärung auf Webseiten
Was die wenigsten wissen, geschweige denn praktizieren: Eine Datenschutz-Erklärung auf der Webseite ist Pflicht (mit wenigen Ausnahmen). (Quelle topic.com)
Datenschutz im Internet
Aus diesen Bestimmungen ergeben sich die unterschiedlichsten Pflichten für Onlineshops, Webseitenbetreiber oder Blogger. Beispiele hierfür sind etwa... (Quelle Pflichten für Webseitenbetreiber)
Hier können Sie sich kostenlos eine rechtlich einwandfreie Datenschutzerklärung downloaden, inkl.:
- Standard Disclaimer
- Facebook Disclaimer
- Google Analytics Disclaimer
- Google Adsense Disclaimer
- Google +1 Disclaimer
- Twitter Disclaimer
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Google Analytics: Angepasster Datenschutzhinweis
Die Nutzung von Google Analytics ist in der Datenschutzerklärung bzw. im Impressum zwingend anzugeben. Weitere Hinweise dazu unter mit Beispieltext:
Angepasster Datenschutzhinweis bei Google Analytics
Google Maps auf der eigenen Homepage
Die Benutzungsbedingungen von Google Maps sind in den Google Maps AGB geregelt, die auf der deutschen Seite abrufbar sind...
Google Maps auf der eigenen Homepage
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